Die UN-Kinderrechtskonvention gibt es seit 1989. Sie umfasst 54 Artikel, in denen
die Rechte der Kinder verabschiedet sind. Kurz und knapp hat die UNICEF und die
Kinderrechtsorganisation der UN sie in 10 Grundrechte zusammengefasst.
1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von
Religion,Herkunft und Geschlecht.
2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit.
3. Das Recht auf Gesundheit.
4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung.
5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.
6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu
versammeln.
7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der
Gleichberechtigung und des Friedens.
8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor
Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung.
9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.
10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.
Damit diese nie in Vergessenheit geraten, ist es wichtig, dass regelmäßig darauf
aufmerksam gemacht wird. Der 20. November gilt als internationaler Tag der
Kinderrechte. Dieser Tag wird oftmals dafür genutzt, um auf die Rechte der Kinder
aufmerksam zu machen und zu thematisieren.
Ausführliche Informationen erhalten …
… Kinder bis 12 Jahren unter
… Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren unter