UN-Kinderrechtskonvention und Kinderrechte

 

 

Die UN-Kinderrechtskonvention gibt es seit 1989. Sie umfasst 54 Artikel, in denen

 

die Rechte der Kinder verabschiedet sind. Kurz und knapp hat die UNICEF und die

 

Kinderrechtsorganisation der UN sie in 10 Grundrechte zusammengefasst.

 

 

 

 

1.  Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von

     Religion,Herkunft und Geschlecht.

 

 

2.  Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit.

 

 

3.  Das Recht auf Gesundheit.

 

 

4.  Das Recht auf Bildung und Ausbildung. 

 

 

5.  Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.

 

 

6.  Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu 

     versammeln.

 

  

7.  Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der

     Gleichberechtigung und des Friedens.

 

 

8.  Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor

     Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung.

 

 

9.   Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.  

 

 

10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung. 

 

 

 

Damit diese nie in Vergessenheit geraten, ist es wichtig, dass regelmäßig darauf

 

aufmerksam gemacht wird. Der 20. November gilt als internationaler Tag der

 

Kinderrechte. Dieser Tag wird oftmals dafür genutzt, um auf die Rechte der Kinder

 

aufmerksam zu machen und zu thematisieren.

 

 

 

Ausführliche Informationen erhalten …

 

 

 

… Kinder bis 12 Jahren unter

 

www.kinder-haben-rechte.org

 

 

 

… Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren unter

 

www.jugend-hat-rechte.org